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Das differenzierende und selektierende Schulsystem im deutschen Sprachraum und vor allem in Bayern bietet im internationalen Vergleich deutlich reduzierte Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler aus armen, bildungsfernen oder anderweitig benachteiligenden Verhältnissen. Studien wie die der OECD legen nahezu unverändert diese Diskriminierung offen[1].
Deutschland hat am 26. März 2009 die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen ratifiziert[2]. Sie konkretisiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 mit Blick auf Menschen mit Behinderung und verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen, indigenen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, des Alters oder des sonstigen Status.
Aus der Ratifizierung erwächst auch für Bayern die Verpflichtung, ein „inklusives Bildungssystem“ aufzubauen. Dies bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass kein Kind[3] mit Behinderungen aufgrund seiner Behinderung vom Besuch der allgemeinen Schulen, weder vom Besuch der Grundschule noch vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden darf (BRK Art. 24, 2a).
Im Jahr 2009 haben in Bayern 4,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler eine Förderschule besucht. Im Jahr 2019 waren es nicht weniger, sondern noch mehr Schülerinnen und Schüler, die vom Besuch der allgemeinen Schule ausgeschlossen wurden, nämlich 4,7 Prozent. In der schulischen Inklusionsreform liegt Bayern zusammen mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf den letzten Plätzen[4].
Die in der BRK festgeschriebenen Rechte werden also nicht eingelöst: Das Vorhalten einer Parallelstruktur (Förderschulen neben allgemeinen Schulen) wurde im Rahmen der Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss im Jahr 2023 erneut ausdrücklich gerügt.
Bayern braucht das, was viele erfolgreiche Nationen schon haben, nämlich eine Schule, die systemisch in all ihren Strukturen, Inhalten, Methoden, Verfahren und Ressourcen darauf eingestellt ist, auf unterschiedlichste Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen, mithin eine inklusive Schule für Alle. Sie dient der angemessenen Förderung aller Kinder im gemeinsamen Unterricht, was die Forschung längst belegt hat.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir die Initiative „Bündnis Gemeinschaftsschule Bayern“ gegründet.
Die Gemeinschaftsschule ist eine öffentliche Schule im bayerischen Schulwesen. Sie schließt an die Grundschule an und vereint Gymnasium, Realschule, Mittelschule und Förderschule zu einer gemeinsamen Schulform.
An der Gemeinschaftsschule arbeiten Lehrerinnen und Lehrer aller Ausbildungsrichtungen sowie andere pädagogische, therapeutische und pflegerische Fachkräfte in multiprofessionellen Teams. Die Gemeinschaftsschule hat eine eigene Schulleitung und ein eigenes Kollegium.
Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule. Alle Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von Geschlecht, Weltanschauung, sozialer Herkunft, Begabung, individuellen Lernbedürfnissen oder einer Behinderung aufgenommen. Kein Kind darf ausgeschlossen werden. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule der Vielfalt: bunt, tolerant, solidarisch.
Die Gemeinschaftsschule achtet und schätzt die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen; sie fördert ihre Gemeinsamkeit und das Miteinander der Verschiedenen.
Die Gemeinschaftsschule ermöglicht die Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulformen. Sie führt jedes Kind in seinem Tempo zu einem Abschluss.
Sie vermeidet jede Art von selektiven Praktiken wie etwa Sitzenbleiben sowie Aus- und Abschulungen.
Die Gemeinschaftsschule ist bis einschließlich Klasse 8 eine notenfreie Schule. Anstelle einer hierarchisierenden Bewertung der Schülerinnen und Schüler durch Noten und Zensuren praktiziert sie motivierende alternative Formen der Beurteilung von Lernfortschritten und Lernergebnissen.
Die Gemeinschaftsschule ist eine menschenrechtsbasierte Schule. Sie orientiert ihr pädagogisches Konzept insbesondere an der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie verwirklicht das Recht auf Bildung und gemeinsames Lernen.
Die Gemeinschaftsschule ist eine demokratische Schule. Die Achtung der Menschenwürde aller an Schule Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weiteres Personal) und die Förderung eines demokratischen Miteinanders der Verschiedenen durch gemeinsame Unterrichtung sind die profilbildenden Merkmale der Gemeinschaftsschule.
[1] OECD-Welt-Bildungsbericht 2020: Inklusion und Bildung: Für Alle heißt für Alle (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit)
[2] Mittlerweile haben 182 Staaten der Welt die BRK ratifiziert.
[3] Ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. (Art. 1 UN-KRK)
[4] Bertelsmannstudie 2020 zur Inklusion – hier Statistik auf Seite 11
[1] OECD-Welt-Bildungsbericht 2020: Inklusion und Bildung: Für Alle heißt für Alle (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit)
[2] Mittlerweile haben 182 Staaten der Welt die BRK ratifiziert.
[3] Ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. (Art. 1 UN-KRK)
[4] Bertelsmannstudie 2020 zur Inklusion – hier Statistik auf Seite 11
Prof. Dr. Hans Wocken (Lernwirkstatt Inklusion e.V.) hat den Entwurf erstellt.
Weitere Mitarbeit:
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