Das differenzierende und selektierende Schulsystem im deutschen Sprachraum und vor allem in Bayern bietet im internationalen Vergleich deutlich reduzierte Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler aus armen, bildungsfernen oder anderweitig benachteiligenden Verhältnissen. Studien wie die der OECD legen nahezu unverändert diese Diskriminierung offen[1].
Deutschland hat am 26. März 2009 die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen ratifiziert[2]. Sie konkretisiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 mit Blick auf Menschen mit Behinderung und verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen, indigenen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, des Alters oder des sonstigen Status.
Aus der Ratifizierung erwächst auch für Bayern die Verpflichtung, ein „inklusives Bildungssystem“ aufzubauen. Dies bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass kein Kind[3] mit Behinderungen aufgrund seiner Behinderung vom Besuch der allgemeinen Schulen, weder vom Besuch der Grundschule noch vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden darf (BRK Art. 24, 2a).
Im Jahr 2009 haben in Bayern 4,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler eine Förderschule besucht. Im Jahr 2019 waren es nicht weniger, sondern noch mehr Schülerinnen und Schüler, die vom Besuch der allgemeinen Schule ausgeschlossen wurden, nämlich 4,7 Prozent. In der schulischen Inklusionsreform liegt Bayern zusammen mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf den letzten Plätzen[4].
Die in der BRK festgeschriebenen Rechte werden also nicht eingelöst.
Bayern braucht eine Schule, die systemisch in all ihren Strukturen, Inhalten, Methoden, Verfahren und Ressourcen darauf eingestellt ist, auf unterschiedlichste Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen, mithin eine inklusive Schule für Alle. Sie dient der angemessenen Förderung ausnahmslos aller Kinder im gemeinsamen Unterricht.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir die Initiative „Bündnis Gemeinschaftsschule“ gegründet.
[1] OECD-Welt-Bildungsbericht 2020: Inklusion und Bildung: Für Alle heißt für Alle (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit)
[2] Mittlerweile haben 182 Staaten der Welt die BRK ratifiziert.
[3] Ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. (Art. 1 UN-KRK)
[4] Bertelsmannstudie 2020 zur Inklusion – hier Statistik auf Seite 11
Lernwirkstatt Inklusion e.V.
Aktion Humane Schule e.V.
Eine Schule für Alle in Bayern e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.
Netzwerk Inklusion Bayern e.V.
Kunterbunte Inklusion e.V.
[1] OECD-Welt-Bildungsbericht 2020: Inklusion und Bildung: Für Alle heißt für Alle (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit)
[2] Mittlerweile haben 182 Staaten der Welt die BRK ratifiziert.
[3] Ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. (Art. 1 UN-KRK)
[4] Bertelsmannstudie 2020 zur Inklusion – hier Statistik auf Seite 11
Prof. Dr. Hans Wocken (Lernwirkstatt Inklusion e.V.) hat den Entwurf erstellt.
Weitere Mitarbeit: