Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) stellt eine Ergänzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 dar. Die Bundesrepublik Deutschland hat sie im Februar 2009 ratifiziert; am 26. März 2009 trat sie in Kraft.

Deutschland hat sich damit verpflichtet, u.a. das Schulwesen inklusiv zu transformieren (Art. 24 UN-BRK).

Der UN-Fachausschuss in Genf überprüft laufend die Fortschritte der Staaten in der Umsetzung der UN-BRK. Aktuell erfolgt die 2. und 3. Staatenprüfung für Deutschland. Nähere Informationen finden Sie hier.